Impfungen mit Lebendimpfstoffen

Zuletzt geändert: 16.12.2020 https://kinderblutkrankheiten.de/doi/e223732

Bei vielen, aber nicht allen Patienten mit Immundefizienz sind Lebendimpfungen untersagt. Für manche Erkrankungsgruppen können klare Empfehlungen oder Verbote ausgesprochen werden, bei anderen Erkrankungen wird zur Einzelfallentscheidung geraten. Wenn auf Grundlage einer Nutzen-Risiko-Abwägung in diesen Fällen ein Lebendimpfstoff verabreicht wird, handelt es sich im Regelfall um einen Gebrauch außerhalb der offiziellen Zulassung des Impfstoffs, ein sogenannter „Off-label-Gebrauch“ (Off-label-use). In so einem Fall sollte immer ein klärendes Gespräch mit dem Behandlungsteam zur Beratung des Patienten bzw. seiner Sorgeberechtigten über Nutzen und Risiken der Impfung und die geplante Off-label- Anwendung stattfinden.

Impfungen und Impfschutz bei dauerhafter Gabe von Immunglobulinen

Eine Impfung kann auch unter Ersatztherapie mit Immunglobulinen sinnvoll sein, wenn eine schützende Antwort der T-Zellen zu erwarten oder wenn eine Rest-Immunfunktion vorhanden ist, die eine Antikörper-Antwort auf die Impfung wahrscheinlich macht.

Da die in Europa hergestellten Immunglobulinpräparate ausreichende schützende Titer gegen Diphtherie, Tetanus, Pneumokokken, Meningokokken und Haemophilus influenzae Serotyp b vermitteln, sind unter dauerhafter Immunglobulin-Ersatztherapie die Impfungen gegen diese Erkrankungen nicht empfohlen.

Auch Impfungen mit Lebendimpfstoffen werden unter Immunglobulin-Ersatztherapie nicht durchgeführt, da die Impfviren der Lebendimpfstoffe durch die in den Immunglobulin-Präparaten enthaltenen Antikörper neutralisiert werden.