Passive Immunisierung und Gabe von Totimpfstoffen nach Kontakt mit Krankheitserregern (postexpositionelle Immunprophylaxe)

Zuletzt geändert: 16.12.2020 https://kinderblutkrankheiten.de/doi/e223692

Nach dem Kontakt mit Krankheitserregern (postexpositionell) weisen ungeschützte immunsupprimierte Personen ein besonders hohes Erkrankungsrisiko auf.

Postexpositionell verwendete Totimpfstoffe zur aktiven Impfung gegen Tetanus, Diphtherie, Hepatitis A/ B (Gelbsucht), Meningokokken, Tollwut oder Kinderlähmung (Poliomyelitis) können ohne Sicherheitsbedenken zu jedem Zeitpunkt verabreicht werden. Mit einer wirksamen Immunantwort ist allerdings erst ab 3-6 Monaten nach SZT zu rechnen. Eine postexpositionelle passive Impfung mit Hyper-Immunglobulinen (die zum Beispiel speziell gegen Tetanus-, Hepatitis A-/B-, Tollwut-Immunglobulin wirken) ist zu jedem Zeitpunkt möglich.

Sollte Kontakt zu Personen mit Masern, Röteln, Windpocken (Varizellen) bestanden haben, so ist eine passive Immunisierung mit Immunglobulinen der Klasse G (IgG) sinnvoll. Diese sogenannten polyvalenten Immunglobuline sind gegen unterschiedliche Krankheitserreger wirksam. Die intravenöse Gabe muss aber innerhalb der ersten Tage nach dem Kontakt erfolgen (Masern max. 6 Tage, Röteln max. 5 Tage, Windpocken max. 4 Tage nach Kontakt). Trotzdem kann es aber auch zum Ausbruch der Erkrankung kommen. Deswegen ist ein guter Impfschutz aller Kontaktpersonen der beste Schutz gegen Infektionen.