Impfung von Kontaktpersonen und Vorgehen bei Erregerkontakt (Postexpositionsprophylaxe)

Redaktion:  Dr. med. Ralf Herold, Zuletzt geändert: 16.12.2020 https://kinderblutkrankheiten.de/doi/e223752

Die Impfung enger Kontaktpersonen ist eine wichtige Maßnahme zum Schutz von Patienten mit Primären Immundefekt (PID). Gesunde Haushaltsmitglieder sollten entsprechend den Empfehlungen der STIKO geimpft sein, einschließlich der jährlichen Impfung mit einem inaktivierten Influenza-Impfstoff (Totimpfstoff).

Personen, die Kontakt zu Patienten haben, die aufgrund einer PID nicht gegen Windpocken (Varizellen) geimpft werden dürfen, sollten selbst gegen Varizellen geschützt sein. Wird eine Kontaktperson gegen Windpocken geimpft, so sollte anschließend für 14 Tage der Kontakt zu PID-Patienten konsequent vermieden werden. Denn in seltenen Fällen kann nach einer Impfung gegen Windpocken eine durch den Impfstoff hervorgerufenen Erkrankung mit Windpocken auftreten (sogenannte Impfvarizellen), die dann auf den Immungeschwächten übertragen werden könnte.

Wenn eine nicht gegen Varizellen immune Kontaktperson nachweislich Kontakt zu einer mit Varizellen infizierten Person hatte, so sollte möglichst schnell (3-5 Tage nach Kontakt) eine Impfung gegen Varizellen erfolgen (eine sogenannte Inkubationsimpfung). In einem solchen Fall muss der Kontakt zu nicht immunen PID-Patienten für drei bis vier Wochen vermieden werden.

Weitere Lebendimpfungen (Mumps, Masern, Röteln, Gelbfieber) können gesunden Kontaktpersonen ohne Gefahr für den PID-Patienten verabreicht werden.

Für den Fall, dass ein Betroffener mit PID selbst Kontakt zu einer mit Windpocken infizierten Person hatte, ist die postexpositionelle Gabe eines Varicella-Zoster Immunglobulins angezeigt. Die Gabe sollte möglichst innerhalb der ersten drei Tage bis max. 10 Tage nach Kontakt erfolgen.