Bluttransfusion (Erhalt von Erythrozytenkonzentraten)

Zuletzt geändert: 25.01.2013 https://kinderblutkrankheiten.de/doi/e116938

Bei der Behandlung einer Blutarmut bestehen Bluttransfusionen aus der Gabe von roten Blutkörperchen (Erythrozytenkonzentrat). Der Patient erhält dabei über eine Vene (meist in der Ellenbeuge) rote Blutkörperchen von einem gesunden Spender. Bluttransfusionen sind bei Kindern mit CDA in der Regel angezeigt, um Gedeihstörungen mit nicht rückbildungsfähigen Folgen zu vermeiden.

Regelmäßige Bluttransfusionen verstärken jedoch die Eisenüberladung bei Patienten mit CDA (siehe "Krankheitszeichen"). Deshalb werden Bluttransfusionen insbesondere jugendlichen oder erwachsenen CDA-Patienten nur in besonderen Situationen verabreicht. Hierzu zählen zum Beispiel eine Schwangerschaft, das Auftreten ausgeprägter Zeichen einer Blutarmut oder wenn die Anämie sich plötzlich im Rahmen einer Infektion verstärkt (siehe "Krankheitszeichen"), beziehungsweise wenn der rote Blutfarbstoff (Hämoglobin) stark unter einen bestimmten Normalwert abfällt. Der jeweilige Normalwert hängt vom Alter des Patienten ab. Generell muss wegen der Nebenwirkungen immer sorgfältig abgewogen werden, ob und wann eine Bluttransfusion bei einem Patienten mit CDA angezeigt ist.